Franz Gürtner (* 26. August 1881 in Regensburg; † 29. Januar 1941 in Berlin) war ein deutscher Jurist, der von 1932 bis zu seinem Tod 1941 Reichsjustizminister war.
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Max Hirschberg (* 13. November 1883 in München; † 21. Juni 1964 in New York, NY) war ein deutscher Rechtsanwalt jüdischer Abstammung. In der Weimarer Republik wurde er durch zwei politische Prozesse bekannt, in denen er als Strafverteidiger auftrat.
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Ernst Toller (*1. Dezember 1893 in Samotschin, Provinz Posen; gestorben am 22. Mai 1939 in New York City, New York) war ein deutscher Schriftsteller, Politiker und linkssozialistischer Revolutionär.
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#291 Brief an Franz Gürtner
Datierung | 1923-04-27 |
Absendeort | Niederschönenfeld, Deutschland |
Verfasser | Toller, Ernst |
Beschreibung | Brief, 1 S., M Abschrift von fremder Hand
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Provenienz | AdK, Berlin, Ernst-Toller-Archiv, Nr. 206 (Kopie) |
Briefkopf | - |
Publikationsort | Justiz-Erlebnisse (TW, Bd. 3, S. 72) |
Personen |
Gürtner, Franz
Toller, Ida Hirschberg, Max Toller, Ernst Gürtner, Franz |
Institutionen | Bayerisches Justizministerium |
An das Staatsministerium der Justiz
des Freistaats Bayern
München.
Betreff: Urlaub.
Soeben wird mir von der Verwaltung der Festungshaftanstalt eröffnet, daß bei ihr ein Telegramm eingelaufen sei mit der Nachricht, daß meine betagte Mutter sich in sehr großer Lebensgefahr befinde und der dringenden Bitte, ihren Sohn sofort beurlauben zu wollen, damit er die Mutter noch sehen und sprechen könne. Gleichzeitig mit dem Telegramm sei ein Attest des Kreisarztes an das Staatsministerium der Justiz abgegangen.
Die Verwaltung der Festungshaftanstalt riet mir, sofort ein schriftliches Gesuch um Beurlaubung an das Staatsministerium der Justiz abzufassen und einzureichen, da die Beurlaubung nur durch die höchste Stelle erfolgen könne.
Meine Mutter ist eine betagte und seit vielen Jahren leidende Frau. Ich habe sie seit fünf Jahren nicht mehr gesehen. Es ist mein sehnlicher Wunsch, meine Mutter noch einmal zu sehen und zu sprechen. Der Tod meiner Mutter wird vielfach qualvoller, wenn sie mich nicht mehr sehen kann. Ich bitte deshalb das Staatsministerium der Justiz um einen achttägigen Urlaub.
Da ich kein anderes Interesse habe, als meine Mutter noch einmal zu sehen und ihr nahe zu sein, anerkenne ich alle Garantien, die das Staatsministerium der Justiz anordnen und fordern sollte. Falls mein Wort auf Rückkehr zum festgesetzten Termin und auf strikte Einhaltung gegebener Weisungen gegenüber den amtlicherseits als erforderlich erachteten Maßnahmen nicht genügen sollte, ist mein mit Generalvollmacht ausgestatteter Rechtsanwalt, Herr Dr. H. außerdem angewiesen, Kaution zur Verfügung zu halten.
gez. E. T.